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Deutschland Bund Bundesgerichte BSG
09.06.2011
Entscheidung
8. Senat - Sozialgerichtliches Verfahren - keine Beschränkung des Streitgegenstandes - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben mit der Mutter im gemeinsamen H...
Siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 28/11 vom 6.6.2011, Presse-Mitteilung Nr. 28/11 vom 10.6.2011 BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 9.6.2011, B 8 SO 11/10 RSozialgerichtliches Verfahren - keine Beschränkung des Streitgegenstandes - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben mit der Mutter im gemeinsamen Haushalt - Anspruch auf Eckregelsatz des Haushaltsvorstandes - Sterbegeld und Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - verfassungskonforme AuslegungTenorAuf ...
Siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 28/11 vom 6.6.2011, Presse-Mitteilung Nr. 28/11 vom 10.6.2011 BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 9.6.2011, B 8 SO 11/10 RSozialgerichtliches Verfahren - keine Beschränkung des Streitgegenstandes - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben mit der Mutter im gemeinsamen Haushalt - Anspruch auf Eckregelsatz des Haushaltsvorstandes - Sterbegeld und Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - verfassungskonforme AuslegungTenorAuf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 9. Dezember 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.Tatbestand 1 Im Streit sind höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) für die Zeit vom 1.1. bis 31.7.2005.2 Der 1982 geborene Kläger ist schwerbehindert (Grad der Behinderungvon 100 sowie die Nachteilsausgleiche "G", "B" und "H"). Bis einschließlich Januar 2005 zahlte sein Vater Unterhalt. Der Kläger erhält Leistungen der Pflegeversicherung nach der Pflegestufe III und bewohnt mit seiner Mutter eine gemeinsame Wohnung. Bis 31.12.2004 bezog er Leistungen der Grundsicherung nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) und ab 1.1.2005 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff SGB XII (Bescheid vom 28.4.2005 für Januar 2005, vom 4.4.2005 für Februar bis...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 09.06.2011